WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?
Eine transparente Abstimmung beginnt vor dem Gutachten. Die Erstattung hängt von Schadenart, Haftung und den Umständen Ihres Falls ab.
Unverschuldeter Haftpflichtschaden
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich vom Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten sein. Die konkreten Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab.
Kaskoschaden oder eigene Bewertung
Hier können andere Regelungen gelten. Bei einer Fahrzeugbewertung oder einer selbst beauftragten Beweissicherung stimmen Sie Umfang und Kosten bitte vorab ab. Bei Kaskofällen beachten Sie die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.
Keine pauschale Kostengarantie
Eine Begutachtung ist nicht automatisch kostenlos. Haftungsquote, Erforderlichkeit und Schadenumfang können die Erstattungsfähigkeit beeinflussen. Rechtliche Einzelfragen klären Sie gegebenenfalls mit einer anwaltlichen Beratung.
01Kann ich den Gutachter selbst wählen?
Bei Haftpflichtschäden kommt grundsätzlich ein unabhängiger Gutachter Ihrer Wahl in Betracht. Bei Kaskoschäden können vertragliche Vorgaben bestehen.
02Wann werden die Kosten besprochen?
Stimmen Sie den gewünschten Umfang und die Kosten vor der Beauftragung persönlich ab.
