ARNEL CONTI / HÄUFIGE FRAGEN

GUTE FRAGEN. KLARE ANTWORTEN.

Das Wichtigste zu Gutachten, Kosten, Terminen und der Begutachtung Ihres Fahrzeugs.

01Wann brauche ich ein Unfallgutachten?

Wenn ein Unfallschaden unabhängig dokumentiert und beziffert werden soll. Ob ein ausführliches Gutachten oder eine andere Form der Dokumentation angemessen ist, hängt unter anderem von Schadenumfang und Einzelfall ab.

02Wer bezahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich vom Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten sein. Die konkreten Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab.

03Kann ich meinen Gutachter selbst wählen?

Bei einem Haftpflichtschaden kommt grundsätzlich die Wahl eines unabhängigen Sachverständigen in Betracht. Bei Kaskoschäden können vertragliche Vorgaben gelten. Klären Sie Ihre konkrete Situation vorab.

04Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Rufen Sie an oder senden Sie eine Anfrage. Ein Termin wird persönlich mit Ihnen abgestimmt; eine verbindliche Verfügbarkeit lässt sich erst im Gespräch klären.

05Kommen Sie zu mir nach Hause?

Eine Begutachtung vor Ort ist nach Vereinbarung möglich. Besichtigungsort und die erforderlichen Bedingungen stimmen wir gemeinsam ab.

06Was ist ein Beweissicherungsgutachten?

Es dokumentiert den technischen Fahrzeugzustand und sichert Befunde, beispielsweise bei vermuteten Vorschäden, Fahrzeugmängeln oder strittigen Beschädigungen.

07Wann lohnt sich eine Fahrzeugbewertung?

Vor einem Kauf oder Verkauf sowie bei Versicherungsfragen, wenn Sie einen unabhängig ermittelten Fahrzeugwert benötigen.

08Welche Unterlagen benötige ich?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, vorhandene Schadenfotos sowie Angaben zum Schadenhergang. Bei einem Unfall sind die Daten der Beteiligten und Versicherungen hilfreich.

09Was passiert nach der Begutachtung?

Die Feststellungen werden ausgewertet und nachvollziehbar dokumentiert. Die weiteren Schritte und die Verwendung des Gutachtens werden mit Ihnen besprochen.

10Kann ich Fotos vorab senden?

Ja, über die Gutachtenanfrage können Sie bis zu drei Fotos übermitteln. Vermeiden Sie unnötige personenbezogene Daten. Fotos ersetzen nicht grundsätzlich die Besichtigung.

PERSÖNLICH. UNABHÄNGIG. FÜR SIE DA.

Ihr nächster Schritt?
Ein gutes Gespräch.

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